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Was versteht man unter widerstreitenden Steuerfestsetzungen?
Widerstreitende Steuerfestsetzungen im Sinne des § 174 AO liegen vor, wenn ein Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zugunsten oder zuungunsten eines Steuerpflichtigen berücksichtigt wurde (Tz. 422).
Tags: Abgabenordnung
Quelle: http://www.nwb-datenbank.de/start/showuniqueid/?uniqueid=514751_0004&sprungmarke=RZ_422&starter=lernkarten_cc
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Karteninfo:
Autor: NWB Verlag GmbH u. C...
Oberthema: Bilanzbuchhalter
Thema: Steuerrecht
Schule / Uni: NWB Verlag GmbH u. Co. KG
Ort: Herne
Veröffentlicht: 02.09.2014