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Sonderrechte für Abgeordnete: Zeugnisverweigerungsrecht?
Abgeordnete sind berechtigt, Aussagen über Personen zu verweigern, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete Tatsachen anvertraut haben.
Tags: Zeugnisverweigerungsrecht
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Karteninfo:
Autor: Anne_nrw
Oberthema: Politik
Thema: Grundlagen
Schule / Uni: Universität Osnabrück
Veröffentlicht: 11.05.2010