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Unfall
(i.S.d. § 142 StGB)
Ist ein plötzliches zumindest von einem Beteiligten ungewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs steht, und den Tod, die Verletzung eines Menschen oder einen nicht völlig belanglosen (min. 50 €) fremden Sachschaden zur Folge hat.
Ist ein plötzliches zumindest von einem Beteiligten ungewolltes Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit den Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs steht, und den Tod, die Verletzung eines Menschen oder einen nicht völlig belanglosen (min. 50 €) fremden Sachschaden zur Folge hat.
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Quelle: VS Skript
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