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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Kann ein VA noch aufgehoben werden wenn er unanfechtbar geworden ist?
Ja. Einerseits kann die Behörde den VA auch nach Unanfechtbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen zurücknehmen oder widerrufen.

Andererseits kann evtl. auf dem Verfassungsrechtsweg oder über eine Klage vor dem Europ. Gericht für Menschenrechte eine Aufhebung erreicht werden.

Eine Aufhebung des VA auf dem Verwaltungsrechtsweg jedoch scheidet aus.
Tags: Verwaltungsakt
Quelle:
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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