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Was versteht man unter Handlungsfähigkeit?
Fähigkeit durch Handel "Rechtswirkungen" hervorrufen zu können.
Geschäftsfähigkeit: durch eigene Willenserklärungen Rechte + Pflichten erwerben zu können. zB. Verträge schließen.
Deliktsfähigkeit: Haftung für angerichtete Schäden, Haftung für unerlaubte Handlungen §823.
Geschäftsfähigkeit: durch eigene Willenserklärungen Rechte + Pflichten erwerben zu können. zB. Verträge schließen.
Deliktsfähigkeit: Haftung für angerichtete Schäden, Haftung für unerlaubte Handlungen §823.
Karteninfo:
Autor: Totti
Oberthema: Maschinenbau
Thema: Rechtskunde
Schule / Uni: FH
Ort: Hannover
Veröffentlicht: 28.03.2010