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Kommunalrecht: Grundlagen

Was versteht man unter mittelbarer, was unter unmittelbarer Landesverwaltung? Wozu gehören die Gemeinden?

Wie unterscheidet sich der frühere dreistufige Landesverwaltungsaufbau von dem heutigen zweistufigen? Welche Ausnahmen gibt es?
Unmittelbare Landesverwaltung: Erfüllung der Aufgabe durch eigene Organe ohne Rechtspersönlichkeit (staatlichen Behörden)
Mittelbare Landesverwaltung: Erfüllung der Aufgaben durch jur. Personen des öff. Rechts (Anstaltungen, Stiftungen, Körperschaften).
Gemeinden sind als Gebietskörperschaften Teile der mittelbaren Verwaltung.

3-Stufiger Aufbau 2-Stufiger Aubau
1. Stufe: Ministerien 1. Stufe: Ministerien/ Fachbehörden
2. Stufe: Bezirksregierungen  
3. Stufe: Untere Landesbehörden 2. Stufe: Untere Landesbehörden

Änderung mit Wirkung zum 01.01.2005 durch Verwaltungsmodernisierungsgesetz. Ausnahmen: Polizeivollzug ( §97 VI NdsSOG)/ Finanzverwaltung/ Brand und Katastropfenschutz/ Tierkörperentsorung. Beachte: Keine Organleihe (Landrat keine untere Behörde).
Tags: Öffentliches Recht/Kommunalrecht/Grundlagen
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Karteninfo:
Autor: Bötel
Oberthema: Jura
Thema: Kommunalrecht
Veröffentlicht: 09.03.2010

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