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Kommen Fälle in Betracht, in denen bei unzutreffenden Grundbucheintragungen kein Anspruch aus § 894 BGB besteht?
Ja, dies sind insbesondere schuldrechtlich oder tatsächlich wirkende Ereignisse. Beide betreffen nicht die dingliche Rechtslage. In diesen Fällen kommen von Amts wegen Berichtigungen oder Klarstellungsvermerke in Betracht.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010