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Erfordert die Notwehr gem. § 32 StGB i.R.d. §§ 823 ff BGB eine verhältnismäßige Handlung?
Systematik (+): wenn § 228 BGB (+), dann erst recht keine Verhältnismäßigkeit bei §§ 227, 32 StGB
Systematik (-): § 228 verlangt keine Gegenwärtigkeit, Recht braucht unrecht nicht zu weichen!
BEACHTE: Immer Verbot des Rechtsmissbrauchs.
Systematik (-): § 228 verlangt keine Gegenwärtigkeit, Recht braucht unrecht nicht zu weichen!
BEACHTE: Immer Verbot des Rechtsmissbrauchs.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010