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Was Sie als Tf/Rb feststellen, bevor Fahrzeuge bewegt werden?
Die Fahrbereitschaft: -> HAMBg BH + La Pe Fa Li
a) gemeinsam zu bewegende Fahrzeuge untereinander gekuppelt sind, ausgenommen beim Beidrücken oder an Trennstellen abzustoßender oder ablaufender Fahrzeuge,
b) die Bremsen gelöst sind,
c) die zu bewegenden Fahrzeuge nicht durch Hemmschuhe oder Radvorleger festgelegt sind,
d) Mitfahrende verständigt sind,
e) Außentüren von Reisezugwagen geschlossen sind,
f) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist oder die besetzten Handbremsen auf ihre Wirksamkeit geprüft sind,
g) beim Abstoßen oder Ablaufen die erforderlichen Hemmschuhe zum Anhalten
der Wagen gebrauchsfähig an den vorgesehenen Stellen bereitliegen.
auf Zusatzanlagen:
a) Ladearbeiten eingestellt und Personen, die sich zum Be- und Entladen im
Wagen befinden, ausgestiegen sind,
b) lose Fahrzeugteile ordnungsgemäß festgelegt und bewegliche Fahrzeugeinrichtungen richtig gestellt und verriegelt und Wagendecken befestigt sind,
c) der lichte Raum frei ist; hierzu gehört auch das Entfernen von an Fahrzeugen
angeschlossenen Ver- oder Entsorgungseinrichtungen.
a) gemeinsam zu bewegende Fahrzeuge untereinander gekuppelt sind, ausgenommen beim Beidrücken oder an Trennstellen abzustoßender oder ablaufender Fahrzeuge,
b) die Bremsen gelöst sind,
c) die zu bewegenden Fahrzeuge nicht durch Hemmschuhe oder Radvorleger festgelegt sind,
d) Mitfahrende verständigt sind,
e) Außentüren von Reisezugwagen geschlossen sind,
f) - soweit erforderlich - die Bremsprobe ausgeführt ist oder die besetzten Handbremsen auf ihre Wirksamkeit geprüft sind,
g) beim Abstoßen oder Ablaufen die erforderlichen Hemmschuhe zum Anhalten
der Wagen gebrauchsfähig an den vorgesehenen Stellen bereitliegen.
auf Zusatzanlagen:
a) Ladearbeiten eingestellt und Personen, die sich zum Be- und Entladen im
Wagen befinden, ausgestiegen sind,
b) lose Fahrzeugteile ordnungsgemäß festgelegt und bewegliche Fahrzeugeinrichtungen richtig gestellt und verriegelt und Wagendecken befestigt sind,
c) der lichte Raum frei ist; hierzu gehört auch das Entfernen von an Fahrzeugen
angeschlossenen Ver- oder Entsorgungseinrichtungen.