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Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke - gesetzl. Grundlage
§ 13c ErbStG
10% Befreiung für:
- bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden
- im Inland, Mitgliedstaat der EU oder in EWR Staat belegen sind
- nicht zu begünstigten BV, eines Betriebs der LuF iSd § 13a ErbstG gehören
10% Befreiung für:
- bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden
- im Inland, Mitgliedstaat der EU oder in EWR Staat belegen sind
- nicht zu begünstigten BV, eines Betriebs der LuF iSd § 13a ErbstG gehören