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12. Bauvertrag und VOB/B
12.6. Wichtige Regelungen der VOB/B
Welche wichtigen Regelungen der VOB/B sind zu beachten? (7-9)
12.6. Wichtige Regelungen der VOB/B
Welche wichtigen Regelungen der VOB/B sind zu beachten? (7-9)
7. Kündigung des Vertrages
Der AG kann jederzeit den Bauvertrag schriftlich kündigen. Dem AN steht die vereinbarte Vergütung zu.
8. Vertragsstrafe
Vertragsstrafen müssen einzelvertraglich vereinbart werden. AG kann auch Schadensersatz fordern.
Höchstens 5% des Auftragswertes, bei 0,3& pro Werktag der Terminüberschreitung.
9.Abnahme
Eine Abnahme kann nur wegen "wesentlicher Mängel" vom AG verweigert werden.
-> Gefahrtragung geht auf AG über
-> Verjährungsfrist für Mängel beginnt
-> AG wird zahlungspflichtig
Der AG kann jederzeit den Bauvertrag schriftlich kündigen. Dem AN steht die vereinbarte Vergütung zu.
8. Vertragsstrafe
Vertragsstrafen müssen einzelvertraglich vereinbart werden. AG kann auch Schadensersatz fordern.
Höchstens 5% des Auftragswertes, bei 0,3& pro Werktag der Terminüberschreitung.
9.Abnahme
Eine Abnahme kann nur wegen "wesentlicher Mängel" vom AG verweigert werden.
-> Gefahrtragung geht auf AG über
-> Verjährungsfrist für Mängel beginnt
-> AG wird zahlungspflichtig
Karteninfo:
Autor: OZ_Julia
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Bauwirtschaft
Veröffentlicht: 06.03.2010