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Notwehr § 32 StGB
I. Notwehrlage
1. gegenwärtig
2. rechtswidrig
II. Notwehrhandlung
1. Erforderlichkeit
a. Geeignetheit
b. relativ mildestes Mittel
2. geboten
a. Bagatellangriffe (nicht geboten!)
b. krasses Missverhältnis zwischen bedrohtem Rechtsgut und drohender Verletzung (nicht geboten!)
III. Subjektives Rechtfertigungselement
- Kenntnis der Notwehrlage
1. gegenwärtig
2. rechtswidrig
II. Notwehrhandlung
1. Erforderlichkeit
a. Geeignetheit
b. relativ mildestes Mittel
2. geboten
a. Bagatellangriffe (nicht geboten!)
b. krasses Missverhältnis zwischen bedrohtem Rechtsgut und drohender Verletzung (nicht geboten!)
III. Subjektives Rechtfertigungselement
- Kenntnis der Notwehrlage
Karteninfo:
Autor: gedankensalat
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Potsdam
Ort: Potsdam
Veröffentlicht: 14.01.2010