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Was ist der Bundestag und welche Funktinen hat er?
- Eines der obersten Bundesorgane
- Der Bundestag ist die unmittelbar demokratisch legitimierte Volksvertretung, d.h. die Abgeordneten werden direkt vom Volk gewählt (§38 GG).
- Funktionen:
- Gesetzgebung (unter Mitwirkung weiterer oberster Bundesorgane), §77 I 1 GG
- Wahl verschiedener Staatsorgane (z.B. Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundestagspräsident, Hälfte der Bundesverfassungsrichter)
- Parlamentsbeschlüsse (konstitutive und schlichte Beschlüsse)
- Kontrollfunktion (parlamentarische Kontrolle der Regierung und Verwaltung
- Der Bundestag ist die unmittelbar demokratisch legitimierte Volksvertretung, d.h. die Abgeordneten werden direkt vom Volk gewählt (§38 GG).
- Funktionen:
- Gesetzgebung (unter Mitwirkung weiterer oberster Bundesorgane), §77 I 1 GG
- Wahl verschiedener Staatsorgane (z.B. Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundestagspräsident, Hälfte der Bundesverfassungsrichter)
- Parlamentsbeschlüsse (konstitutive und schlichte Beschlüsse)
- Kontrollfunktion (parlamentarische Kontrolle der Regierung und Verwaltung
Tags: Funktion der Gesetzgebung, Kontrolfunktion, oberstes Bundesorgan, Parlamentsbeschlüsse, Unmittelbar demokratisch legitimierte Volksvertretung, Wahl verschiedener Staatsorgane
Quelle: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht
Quelle: AG Staatsrecht I (Dr. Nicole Pöttgen / Stefan Heck) - Einführung Staatsorganisationsrecht