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Was ist beim gutgläubigen Zweiterwerb einer Hypothek hinsichtlich des Erfordernisses eines Verkehrsgeschäfts zu beachten?
An sich handelt es sich beim Zweiterwerb einer Hypothek um einen gesetzlichen Erwerb (§§ 401, 1153 BGB). Ginge man hiervon aus, wären folglich ein gutgläubiger Erwerb und damit Verkehrsschutz niemals möglich. Dies entspricht nicht den gesetzgeberischen Grundentscheidungen. § 892 BGB ist deshalb dahingehend auszulegen, dass es im Rahmen des gutgläubigen Zweiterwerbs einer Hypothek ausreichend ist, dass der Übertragung der Hypothek mittelbar eine rechtsgeschäftliche Übertragung (Abtretung der Forderung, § 398 BGB) zugrunde liegt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010