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Urkunde i.S.v. § 267 StGB
Verkörperte menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt.
1. Perpetuierungsfunktion: Verkörperte menschliche Gedankenerklärung
Notwendig: Hinreichend feste Verbindung (h.M.) und visuelle Erfassbarkeit
Nicht bei bloßen Spuren.
2. Beweisfunktion: zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet oder bestimmt
Erfasst Absichtsurkunden (von Anfang an zum Beweis bestimmt) und Zufallsurkunden (spätere Bestimmung)
3. Garantiefunktion: lässt Aussteller erkennen
Geistigkeitstheorie: vom wem rührt der Inhalt gedanklich her
1. Perpetuierungsfunktion: Verkörperte menschliche Gedankenerklärung
Notwendig: Hinreichend feste Verbindung (h.M.) und visuelle Erfassbarkeit
Nicht bei bloßen Spuren.
2. Beweisfunktion: zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet oder bestimmt
Erfasst Absichtsurkunden (von Anfang an zum Beweis bestimmt) und Zufallsurkunden (spätere Bestimmung)
3. Garantiefunktion: lässt Aussteller erkennen
Geistigkeitstheorie: vom wem rührt der Inhalt gedanklich her
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010