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Def.: höhere Gewalt
höhere Gewalt:
betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis,
das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist,
mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach Sachlage vernünftiger Weise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann
und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis,
das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist,
mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach Sachlage vernünftiger Weise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann
und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010