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Freiheitsberaubung § 239
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. Tatobjekt (ein Mensch mit potentieller Bewegungsfreiheit (schliesst Schlafende und Bewusstlose ein!)
b. Tathandlung ( Einsperren, sonstige Beraubung der Bewegungsfreiheit)
c. Kein Einverständnis
2. Subjektiver Tatbestand (Vorsatz)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
1. Objektiver Tatbestand
a. Tatobjekt (ein Mensch mit potentieller Bewegungsfreiheit (schliesst Schlafende und Bewusstlose ein!)
b. Tathandlung ( Einsperren, sonstige Beraubung der Bewegungsfreiheit)
c. Kein Einverständnis
2. Subjektiver Tatbestand (Vorsatz)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010