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4. Rechtsformen für Unternehmen
4.5 Die Personengesellschaften
4.5 Die Personengesellschaften
- Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einer Gesellschaft, beider nicht die ausschließliche kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund steht, sondern die Mitgliedschaft und das Mitwirken von (natürlichen und juristischen) Personen.
- mehrere oder ggf alle Gesellschafter können als Geschäftsführer auftreten und die Gesellschaft gegenüber Dritten vertreten.
- PG sind nur beschränkt rechtsfähig, sie können zwar Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, jedoch nicht klagen oder verklagt werden.
- Das Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft wird auch als Gesamthandvermögen bezeichnet, da die Gesellschafter nur gemeinschaftlich über dieses verfügen können.
- mehrere oder ggf alle Gesellschafter können als Geschäftsführer auftreten und die Gesellschaft gegenüber Dritten vertreten.
- PG sind nur beschränkt rechtsfähig, sie können zwar Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, jedoch nicht klagen oder verklagt werden.
- Das Gesellschaftsvermögen der Personengesellschaft wird auch als Gesamthandvermögen bezeichnet, da die Gesellschafter nur gemeinschaftlich über dieses verfügen können.
Karteninfo:
Autor: OZ_Julia
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Bauwirtschaft
Veröffentlicht: 06.03.2010