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Alle Oberthemen / Usul al Fiqh / Teil 2 & 3 / Usul al Fiqh 2&3
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6.) Was sind die Ziele der Scharia im Bereich des Handels- und Arbeitsrechts?
Erläutere die einzelnen Punkte.
1. Förderung des Güteraustausches. Durch die Einrichtung der Zakat, die auf unangetastete aufgesparte Güter einmal im Jahr anfällt, wird gefördert, dass man sein Geld arbeiten lässt und es nicht aus dem Verkehr zieht. Im Gegensatz also zum Zinssystem wird man nicht für das Sparen belohnt, sondern dafür, dass man mit dem Geld arbeitet.

„Die Zins verschlingen, stehen nicht anders auf, als einer aufsteht, den Satan mit Wahnsinn geschlagen hat. Dies, weil sie sagen: „Handel ist gleich Zinsnehmen“, während Allah doch Handel erlaubt und Zinsnehmen untersagt hat.“ (2:275)


2. Förderung von eigener Arbeit , so dass man selbst unbedürftig ist. Diese Pflicht zum Erwerb des eigenen Lebensunterhalts steht vor freiwilligem Gottesdienst:
„...Traget denn so viel vom Koran vor, wie (euch) leicht fällt. Er weiss, dass einige unter euch sein werden, die krank sind, und andere, die im Lande umher reisen, nach Allahs Gnadenfülle strebend, und wieder andere,die für Allahs Sache kämpfen. So traget von ihm das vor, was (euch) leicht fällt, und verrichtet das Gebet und zahlet die Zakat...“ (73:20)

3. Bewahrung der Unantastbarkeit des individuellen Besitzes: „O die ihr glaubt, zehrt euren Besitz nicht untereinander auf durch Falsches, es sei denn, dass ihr im Handel (verdient) mit gegenseitigem Einverständnis.“ (4:29)

4. KLARHEIT UND KEINE UNGERECHTIGKEIT beim Austausch von Wirtschaftsgütern. Die Klarheit und Eindeutigkeit ist deswegen gefordert, um Streit zwischen den Handelspartnern zu vermeiden.

Abu Huraira r. berichtete: „Der Gesandte Allahs sas verbot den „Kieselstein-Zufallsverkauf“ und den betrügerischen Verkauf.“ Muslim.

*Kieselstein-Zufallsverkauf: (bai' al-hasat) Eine Verkaufsart der dschahilijja, die der Islam verbot. Es gibt u.a. folgende Meinungen unter den Gelehrten, was dies genau ist.

1. Wenn der Verkäufer sagt: „Wirf mit diesem Stein. Auf welches Kleidungsstück er fällt, das gehört dir für einen Dirham.(d.h. Fester Preis+zufällige Ware)
2. Wenn jemand einem anderen soviel von seinem Landstück verkauft, wie weit der Stein fällt, den man geworfen hat (dh zufälliger Warenumfang)

All diese Arten beinhalten eine Art der Täuschung bzw. ein des Betrugs, da Preis und Ware bzw. Warenumfang nicht bekannt sind.

BETRÜGERISCHER VERKAUF (bai' al -gharar)-Ein Verkauf, mit dem eine Täuschung bzw. ein Betrug verbunden ist:

entweder, dass eine unsichere Warenübergabe da ist, wie z.B. wenn jemand ein Pferd verkauft, welches geflohen ist;
oder wenn der Umfang der Verkaufsware unbekannt ist (wie beim Kieselstein-Verkauf)

5. Streben nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit der muslimischen Gemeinschaft als Ganzes, damit die muslimische Gemeinschaft als Ganzes nicht unter wirtschaftlichen Druck gesetzt werden kann.

Zu erwähnen ist, dass das Anbieten der eigenen Arbeitskraft auch zu den Gütern gehört, mit denen man wirtschaftet. D.h. genauso wie Verträge, die den Austausch von materiellen Gütern zum Inhalt haben, klar und frei von Ungerechtigkeit sein müssen, muss auch ein Arbeitsverhältnis klar definiert und frei von Ungerechtigkeit sein.



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Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al Fiqh
Thema: Teil 2 & 3
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017

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