Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
25
Baurecht: Bauordnungsmaßnahmen
Wie ist die Rechtmäßigkeit einer Abrißverfügung unter gleichzeitiger Aufhebung der Baugenehmigung zu prüfen?
Setzt eine Baunutzungsuntersagung formelle oder materielle Illigalität voraus?
Wie ist die Rechtmäßigkeit einer Abrißverfügung unter gleichzeitiger Aufhebung der Baugenehmigung zu prüfen?
Setzt eine Baunutzungsuntersagung formelle oder materielle Illigalität voraus?
I. RGL: § 89 I Nr. 4 NBauO
II. Formelle RM:
III. Materielle RM: (P) Widerspruch zum öff Baurecht
1) RGL für Aufhebung der Genehmigung: §§ 48, 49 VwVfG
a) RGL: § 75 NBauO
b) Formelle RM
c) Materielle RM
2) Formelle RM
3) Materielle RM: Voraussetzungen § 48 I 2 II - IV/ § 49 II, III VwVfG
E.A.: Ein Verstoß gegen § 68 I NBauO begründet stets ein Widerspruch zum öff Baurecht, daher ist formelle Illegalität ausreichend.
A.A.: Rechtmäßigkeitsmaßstab des § 89 I Nr. 4 ist anzulegen, da Eingirff nahe an Nutzungsuntersagung. Daher auch materielle Illegalität erfoerlich. (Wortlaut § 89 I NBauO)
H.M.: Vermittelnde Auffassung. Materielle Illegalität wird im Ermesssen berücksichtigt. Die Nutzungsuntersagung ist daher ermessensfeherhaft, wenn die materille Illegalität evident ist.
II. Formelle RM:
III. Materielle RM: (P) Widerspruch zum öff Baurecht
1) RGL für Aufhebung der Genehmigung: §§ 48, 49 VwVfG
a) RGL: § 75 NBauO
b) Formelle RM
c) Materielle RM
2) Formelle RM
3) Materielle RM: Voraussetzungen § 48 I 2 II - IV/ § 49 II, III VwVfG
E.A.: Ein Verstoß gegen § 68 I NBauO begründet stets ein Widerspruch zum öff Baurecht, daher ist formelle Illegalität ausreichend.
A.A.: Rechtmäßigkeitsmaßstab des § 89 I Nr. 4 ist anzulegen, da Eingirff nahe an Nutzungsuntersagung. Daher auch materielle Illegalität erfoerlich. (Wortlaut § 89 I NBauO)
H.M.: Vermittelnde Auffassung. Materielle Illegalität wird im Ermesssen berücksichtigt. Die Nutzungsuntersagung ist daher ermessensfeherhaft, wenn die materille Illegalität evident ist.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauordnungsmaßnahmen
Quelle:
Quelle: