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Alle Oberthemen / Eisenbahnbetrieb / EiB / volle Bremsprobe
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Wann ist eine volle Bremsprobe fällig ?
Eine volle Bremsprobe muss ausgeführt werden:

a) am neu gebildeten Zug, frühestens 24 Stunden vor der Abfahrt,
Ein Zug gilt als neu gebildet, wenn 
- er aus Einzelwagen zusammengestellt wurde oder
- der  Zug  durch  Einstellen/Aussetzen  von  vor-/oder  ungeprüften  Wagen/Wagengruppen an mehr als zwei Stellen gekuppelt wurde.

b) wenn ein Zug länger als 24 Stunden abgestellt war,

c) am  unverändert  gebliebenen  Zug,  der  mehrere  Tage wiederverwendet wird, einmal täglich, im Regelfall vor der ersten Zugfahrt. Regelungen hierzu  trifft  die  jeweilige Organisationseinheit  des  Eisenbahnverkehrsunternehmens, die für den Einsatz eines solchen Zuges zuständig ist.

d)  bei Unregelmäßigkeiten gemäß Modul 915.0105 -> ungenügende Bremswirkung / Bremsen überladen (mehrere Lösezüge wurden gezogen

e)  vor Gefällestrecken gemäß Modul 915.0107 Abschnitt 2 Absatz 2 und Absatz 4 -> 16‰ über 3 km oder keine Betriebsbremsung vor Gefällestrecken möglich
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Karteninfo:
Autor: FelixW
Oberthema: Eisenbahnbetrieb
Thema: EiB
Veröffentlicht: 26.02.2012

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