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6. Welche Dienstpflichten haben Bedienstete sowie Beamte bzw. Beamtinnen?
VBG 1948 für VB / BDG 1979 für Beamte: Dienstpflichten sind gleich geregelt.
"Allgemeine Dienstpflichten" sind unabhängig von Ausbildung und Funktion, gelten für alle öffentlich Bediensteten.
Daneben gibt es noch die "besonderen Dienstpflichten" je nach der konkreten Verwendung.
Aufgaben sind unter Beachtung der Rechtsvorschriften treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erfüllen, auch Eigeninitiative ist zu entwickeln.
Verhalten (auch außer Dienst): Das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben soll erhalten bleiben.
Muss seine Vorgesetzten unterstützen und ihre Weisungen befolgen.
"Allgemeine Dienstpflichten" sind unabhängig von Ausbildung und Funktion, gelten für alle öffentlich Bediensteten.
Daneben gibt es noch die "besonderen Dienstpflichten" je nach der konkreten Verwendung.
Aufgaben sind unter Beachtung der Rechtsvorschriften treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erfüllen, auch Eigeninitiative ist zu entwickeln.
Verhalten (auch außer Dienst): Das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben soll erhalten bleiben.
Muss seine Vorgesetzten unterstützen und ihre Weisungen befolgen.
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 27 und 28
Quelle: S. 27 und 28
Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009