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Wodurch zeichnen sich Treunhandverhältnisse im allgemeinen aus?
Treuhandverhältnisse zeichnen sich allgemein dadurch aus, dass der Treugeber dem Treuhänder ein Recht dinglich vollumfänglich überträgt. Der Treuhänder erlangt auf Grund dieser Rechtsübertragung eine im Außenverhältnis unbeschränkte Rechtsmacht. Im Innenverhältnis zum Treugeber ist der Treuhänder jedoch nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung in der Ausübung des ihm übertragenen Rechts beschränkt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010