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Information (Betriebsrat)
der Betriebsrat hat das Recht, über betriebliche Vorgänge unterrichtet zu werden. Der Arbeitgeber kann dies jedoch auch erst nach Fällung der Entscheidung tun.
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes
- Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über wirtschaftl.
Angelegenheiten des Betriebes
- Lohn- und Gehaltslisten
- Einstellung leitender Angestellter
- Maßnahmen des Arbeitsschutzes
- Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses über wirtschaftl.
Angelegenheiten des Betriebes
- Lohn- und Gehaltslisten
- Einstellung leitender Angestellter
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010