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Erpressung, § 253 StGB, räuberische Erpressung, § 255 StGB

- Täter nimmt eine eigene Sache unter Anwendung von Nötigungsmittel weg- bei vis absoluta keine räuberische Erpressung nach der Lit., da keine Vermögensverfügung

- Täter nimmt eine fremde Sache ohne Zueignungsabsicht weg- keine Strafbarkeit (Lit.) nach § 255 StGB bei Anwendung von vis absoluta

- Täter nimmt mit Zueignungsabsicht eine fremde bewegliche Sache weg- Abgrenzung zum Raub nur bei Anwendung von vis compulsiva
Tags: Erpressung, räuberische Erpressung
Quelle: juriq
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Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010

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