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Was ist der sog. moderne Eingriffsbegriff im Bereich der Grundrechtsdogmatik?
Der moderne Eingriffsbegriff weicht alle vier Kriterien des sog. klassischen Eingriffsbegriffs auf. Ein Eingriff liegt danach grundsätzlich bei jedem staatlichen Handeln vor, das ein grundrechtlich geschütztes Verhalten erschwert oder unmöglich macht bzw. ein Rechtsgut beeinträchtigt. Einbezogen sind insbesondere auch mittelbare und faktische Eingriffe sowie deren Kombination (mittelbar-faktisch). Dabei versteht man unter einem mittelbaren Eingriff eine staatliche Maßnahme, deren belastende Wirkung nicht bei ihrem Adressaten, sondern bei einem Dritten eintritt während es beim faktischen Eingriff an der Rechtsförmigkeit fehlt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010