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Zusammengesetzte Urkunde (§§ 267, 274 StGB)
Eine verkörperte Gedankenerklärung, die mit einem Bezugsobjekt räumlich fest zu einer Beweismitteleinheit verbunden ist, so dass beide zusammen einen einheitlichen Erklärungsinhalt ergeben.
Tags: Zusammengesetzte Urkunde
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010