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Alle Oberthemen / Versicherungswesen / Pflegeversicherung / 2 Sozial-, Kranken- und Pflegeversicherung
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Wie lange hat man Anspruch auf Leistung aufgrund einer Mitgliedschaft in der GKV?
Der Anspruch erlischt mit dem Ende der Mitgliedschaft

Solange man nach der Beendigung der Mitgliedschaft keine Erwerbstätigkeit ausübt, endet der Anspruch auf Leistung nach einem Monat

Kommt man seiner Beitragszahlung nicht nach, endet die Mitgliedschaft zum nächst fälligen Zahltag nach dem 2. Monat.

Diese Frist soll die Personen für einen gewissen Zeitraum absichern bei einem auftretenden Versicherungsfall während eines Wechsels oder einer auftretenden Versicherungsbefreiung weil z.B. die Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde
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Autor: fanaticfire
Oberthema: Versicherungswesen
Thema: Pflegeversicherung
Veröffentlicht: 02.03.2010

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