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29. Was versteht man unter Vorschuss und Geldaushilfe?
Wenn unverschuldet in eine Notlage geraten oder sonstige berücksichtigungswürdige Gründe, dann auf Antrag:

Vorschuss: max. 7300 €, innerhalb von 120 Monaten zurückzuzahlen. Wenn die Höhe mehr als zwei Monatsbezüge beträgt: Sicherstellung und Ablebensversicherung nötig.

Geldaushilfe: Ist nicht zurückzuzahlen (bei Geburt eines Kindes, Heilbehelfe, Anschaffung einer neuen Brille,...)
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 62
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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