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Bewertung von Grundvermögen - Ertragswertverfahren - Ermittlung Gebäudeertragswert
§ 185 Abs. 1 BewG - Reinertrag des Gebäudes
Reinertrag d. Gebäudes = Rohertrag d. Gebäudes (§ 186 BewG) - Bewirtschaftungskosten (§ 187 BewG)
§ 186 BewG
Rohertrag - Entgelt, das für die Benutzung des bebauten Grundstücks für den Zeitraum von 12 Monaten zu zahlen ist; Umlagen, zur Deckung der Betriebskosten sind nicht anzusetzen
§ 187 BewG
Bewirtschaftungskosten - Pauschalierung, Anlage 23
§ 185 Abs. 2 BewG - Gebäudereinertrag
Gebäudereinertrag = Reinertrag d. Gebäudes - Bodenwertverzinsung (§ 188 BewG)
§ 188 BewG
Liegenschaftszinsatz - Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird
Liegenschaftszinssätze von Gutachterausschüssen; sonst: § 188 Abs. 2 BewG
§ 185 Abs. 3 BewG - Gebäudeertragswert
Gebäudeertragswert = Gebäudereinertrag * Vervielfältiger (Anlage 21)
maßgebend sind Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer
Reinertrag d. Gebäudes = Rohertrag d. Gebäudes (§ 186 BewG) - Bewirtschaftungskosten (§ 187 BewG)
§ 186 BewG
Rohertrag - Entgelt, das für die Benutzung des bebauten Grundstücks für den Zeitraum von 12 Monaten zu zahlen ist; Umlagen, zur Deckung der Betriebskosten sind nicht anzusetzen
§ 187 BewG
Bewirtschaftungskosten - Pauschalierung, Anlage 23
§ 185 Abs. 2 BewG - Gebäudereinertrag
Gebäudereinertrag = Reinertrag d. Gebäudes - Bodenwertverzinsung (§ 188 BewG)
§ 188 BewG
Liegenschaftszinsatz - Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird
Liegenschaftszinssätze von Gutachterausschüssen; sonst: § 188 Abs. 2 BewG
§ 185 Abs. 3 BewG - Gebäudeertragswert
Gebäudeertragswert = Gebäudereinertrag * Vervielfältiger (Anlage 21)
maßgebend sind Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer