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Hersteller (sachenrechtlich)
- Hersteller ist derjenige in dessen Name & wirtschaftlichem Interesse die Herstellung erfolgt (Auftraggeber, Hersteller etc.)
- Maßgeblich ist die Verkehrsauffassung
Selbstbestimmte Herstellung = Hersteller auch iSd § 950
Fremdbestimmte Herstellung = Auftraggeber ist Hersteller iSd § 950
- Maßgeblich ist die Verkehrsauffassung
Selbstbestimmte Herstellung = Hersteller auch iSd § 950
Fremdbestimmte Herstellung = Auftraggeber ist Hersteller iSd § 950
Tags: Sachenrecht
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