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Gibt es auch Fälle der vorbeugenden Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht?
Ja, sofern es sich um ein Vertragsgesetz zu einem völkerrechtlichen Vertrag handelt (Art. 59 Abs. 2 GG), hält das Bundesverfassungsgericht einen Antrag für zulässig, bevor das Gesetz ausgefertigt und verkündet ist. Das parlamentarische Verfahren muss jedoch abgeschlossen sein.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010