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Fliesenfall (EuGH)
P muss iRd GewährleistungsR auch Ausbau&Einbaukosten tragen

EuGH
- Verbrauchsgut das gutgläubig vom Verbraucher eingebaut wurde muss durch/auf Kosten des Verkäufers ausgebautwerden und neues eingebaut werden
- nach dt R keine Pflicht wenn unverschuldeter Mangel
- UnionsR wollte Unentgeltlichkeit f Verbraucher
+ Verbraucher soll ohne Risiko sein GewährleistungsR ausüben können
+ wenn er dies nur mit Kosten ausüben kann, wäre er wirtschaftlich nicht an der Ausübung interessiert
+ kein ungerechtes Ergebnis; Kosten sind kausale Folge d Schlechtlieferung d Verkäufers
> Käufer hat schuldlos die Sache eingebaut (=/Pflichtverletzung); Verkäufer hat mangelhafte Sache geliefert (auch wenn unverschuldet dennoch Pflichtverletzung)
+ ob Verkäufer zum Einbau verpflichtet ist, ist irrelevant

P exzessive Einbaukosten bei verhältnismäßig niedrigem Kaufwert
Tags: Kaufrecht, Schadensersatz
Quelle:
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Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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