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Gutgläubigkeit bei Verfügungen zw Minderjährigen
- (MM) Erwerber ist bösgläubig über die Verfügungsberechtigung, weil erkennen muss, dass der Minderjährige nicht berechtigt ist Verfügungen über Eigentum zu schliessen ohne die Zustimmung der Eltern zu haben
- (hM) Primat der Vermutung aus § 932 II, Verkehrsschutz überwiegt, Wertung d § 110
- (hM) Primat der Vermutung aus § 932 II, Verkehrsschutz überwiegt, Wertung d § 110
Tags: Sachenrecht
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