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1.7. Gib jeweils einen Beleg aus Quran und Sunna an, dass idschma als 100 % Beweis gilt.
a. Quran:
"Wer sich aber mit dem Gesandten verfeindet, nachdem ihm der rechte Weg klargekommen ist, und einen anderen Weg befolgt als den der Gläubigen, den werden wir verfolgen lassen, was er verfolgt, und werden ihn dann in der Hölle brennen lassen, und schlimm ist sein Ende" (4:115)
Der Korankommentator Imam al Qurtubi sagte: "Mit der Aussage"..(wer) einen anderen WEg befolgt, als den der Gläubigen.." ist die Leugnung des Übereinkommens (idschma) der Mudschtahid-Imame gemeint.IN diesem Koranvers ist eine Warnung an diejenigen gerichtet, die den idschma der Mudschtahid-Imame leugnen.
Quelle: Imam Qurtubi
Abu Bakr al Ddschassas sagt: "in diesem Koranvers wird denjenigen,die sich vom Weg der Gläubien trennen, die Höllenpein angedroht. Damit sind die Leugner des Übereinkommens (idschma) der muslimischen Umma gemeint.
b. Sunna:
Die Aussage des Propheten sas: "meine Gemeinschaft kommt nicht in einem Irrtum überein."
"Wer sich aber mit dem Gesandten verfeindet, nachdem ihm der rechte Weg klargekommen ist, und einen anderen Weg befolgt als den der Gläubigen, den werden wir verfolgen lassen, was er verfolgt, und werden ihn dann in der Hölle brennen lassen, und schlimm ist sein Ende" (4:115)
Der Korankommentator Imam al Qurtubi sagte: "Mit der Aussage"..(wer) einen anderen WEg befolgt, als den der Gläubigen.." ist die Leugnung des Übereinkommens (idschma) der Mudschtahid-Imame gemeint.IN diesem Koranvers ist eine Warnung an diejenigen gerichtet, die den idschma der Mudschtahid-Imame leugnen.
Quelle: Imam Qurtubi
Abu Bakr al Ddschassas sagt: "in diesem Koranvers wird denjenigen,die sich vom Weg der Gläubien trennen, die Höllenpein angedroht. Damit sind die Leugner des Übereinkommens (idschma) der muslimischen Umma gemeint.
b. Sunna:
Die Aussage des Propheten sas: "meine Gemeinschaft kommt nicht in einem Irrtum überein."
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Usul al fiqh
Thema: Teil 1
Schule / Uni: Dafk
Veröffentlicht: 21.08.2017