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Wer darf kündigen?
AG:
- Der AG in Person
- Stellvertreter mit Prokura: Prokurist
(§48 HGB.er kann im Namen des Unternehmens kündigen)
- handlungsbevollmachtigter
(§54 HGB nur für spezielle sachen)
- Personalleiter
§174 BGB
Sogar ich kann mit spezieller Vollmacht kündigen. Diese Vollmacht muss der Kündigung beigefügt werden.
- Der AG in Person
- Stellvertreter mit Prokura: Prokurist
(§48 HGB.er kann im Namen des Unternehmens kündigen)
- handlungsbevollmachtigter
(§54 HGB nur für spezielle sachen)
- Personalleiter
§174 BGB
Sogar ich kann mit spezieller Vollmacht kündigen. Diese Vollmacht muss der Kündigung beigefügt werden.
Karteninfo:
Autor: Manni
Oberthema: Industriemeister
Thema: Rechtsbewusstes Handeln
Schule / Uni: BASF
Veröffentlicht: 29.07.2013