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Was bestimmt die ordentliche Kündigungsfrist des Arbeitnehmers?
Zunächst nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Ansonsten nach Gesetz.
Das dann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
§622 BGB
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Ansonsten nach Gesetz.
Das dann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.
§622 BGB
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Tags:
Quelle: §622 Abs.1 BGB
Quelle: §622 Abs.1 BGB
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Recht
Thema: Arbeitsrecht
Schule / Uni: DHBW Stuttgart
Ort: Stuttgart
Veröffentlicht: 10.02.2016