Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
41
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung (Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt)
Der Täter muss die obj. S. missachtet haben, deren Einhaltung von einem besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und der sozialen Rolle des Handelnden zu erwarten gewesen wäre.