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Wie lauten die zulässigen Geschwindigkeiten für nachgeschobene Züge?
Die zulässige Geschwindigkeit ist für
a) nachgeschobene Züge
1. wenn das Schiebetriebfahrzeug mit dem Zug gekuppelt ist, 80 km/h,
2. sonst 60 km/h,
b) Schiebetriebfahrzeuge, die von der freien Strecke aus zurückkehren, 50 km/h.
a) nachgeschobene Züge
1. wenn das Schiebetriebfahrzeug mit dem Zug gekuppelt ist, 80 km/h,
2. sonst 60 km/h,
b) Schiebetriebfahrzeuge, die von der freien Strecke aus zurückkehren, 50 km/h.