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Sind rechtsgestaltende Verwaltungsakte vollstreckungsfähig?
Nein, denn die Rechtswirkungen treten unmittelbar bei Erlaß des Verwaltungsakts ein. Von der Vollstreckbarkeit ist allerdings die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts zu unterscheiden, die unter Umständen dann entfällt, wenn ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt von einem Dritten angefochten wird und der Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hat (§ 80 Abs. 1 VwGO).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010