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Welche Art der Rechtsbeziehung besteht zwischen Hauptschuldner und Bürge?
Wegen der Abstraktheit der Bürgschaft von ihrem rechtlichen Grund, ist keinerlei Rechtsbeziehung erforderlich. Regelmäßig wird es sich aber um ein Gefälligkeitsverhältnis, einen Auftrag oder eine GoA handeln.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010