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Gestzgebungsverfahren II Verkündung des BP
(4)Ausfertigung und Verkündung des BP
>Nach Gegenzeichung Art.58 S.1 GG werden Gesetze durch den BP ausgefertigt und verkündet Art.82 GG
> Verkündung erfolgt mit Ausgabe des Bundesgesetzblattes
>Nach Gegenzeichung Art.58 S.1 GG werden Gesetze durch den BP ausgefertigt und verkündet Art.82 GG
> Verkündung erfolgt mit Ausgabe des Bundesgesetzblattes