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Wie muss man mit Personaldaten während dem laufenden Arbeitsverhältnis umgehen?
- Es dürfen keine inoffiziellen und vertraulichen Dossiers geführt werden
- Mitarbeiter hat Auskunfts- und Berichtigungsrecht
- Weitergabe an Dritte (z.B. neuer Arbeitgeber, Vermieter) nur mit Einwilligung der betroffenen Person bzw. vorhandensein einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage
Karteninfo:
Autor: Manuela
Oberthema: Medienwirtschaft
Thema: Meidenrecht
Schule / Uni: HTW Chur
Ort: Chur
Veröffentlicht: 26.01.2013