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Erfasst § 768 BGB nur Einreden oder entgegen seinem Wortlaut auch Einwendungen?
§ 768 BGB erfasst nur Einreden, ist die Hauptschuld einredebehaftet, erlischt die Bürgschaft gem. § 767 I 1 BGB.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010