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Welcher Anwendungsbereich verbleibt § 823 I BGB im Rahmen von ehrverletzenden Äußerungen, die in der Regel von § 823 II BGB erfasst sein werden?
Eine Anwendung von § 823 I BGB kommt bei fahrlässigen Ehrverletzungen in Betracht, da die Verletzung von Schutzgesetzen im Rahmen von § 823 II BGB in der Regel Vorsatz erfordert.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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