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Findet § 1192 Ia BGB analoge Anwendung auf alle Varianten des gutgläubigen Erwerbs, obwohl er sich ausweislich seines Wortlauts nur auf die Geltendmachung von Einreden aus dem Sicherungsvertrag bezieht?
Nein, für eine analoge Anwendung, die den gutgläubigen Erwerb generell auschließt fehlt es sowohl an einer Regelungslücke als auch an der vergleichbaren Interessenlage: Mit der Regelung soll lediglich die missbräuchliche Trennung von Forderung und Grundschuld und der damit verbundene Verlust von Einreden, nicht aber die generelle Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs ausgeschlossen werden.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010