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Was versteht man unter dem Grundsatz der Rechtsschutzeffektivität?
Das Bundesverfassungsgericht entnimmt Art. 19 Abs. 4 GG nicht allein die Garantie des Rechtswegs, sondern sieht effektiven Rechtsschutz nur dann als gewährleistet, wenn er die Aufhebung angegriffener Exekutivakte ermöglicht und innerhalb angemessener Zeit gewährt wird.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010