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Pflegeprozess erfordert entsprechende Arbeitsorganisation (SB 5, S. 21; SB 7, S. 45 f.)
In einem Projekt konnte nachgewiesen werden, dass sich aufgrund der Anwendung des Pflegeprozesses und der Veränderung der Arbeitsorganisation Veränderungen zugunsten der Gesundheit der Patienten ergaben. Krohwinkel spricht in diesem Zusammenhang von der „primären persönlichen Bezugsperson“. Die Pflegekraft bekommt Patienten zugewiesen, für deren Pflege sie zuständig ist. Erst eine eindeutige Zuordnung der Pflegekraft zum Patienten ermöglicht die aktive Gestaltung des Pflegeprozesses und das Management desselben. Die Pflegekraft erhält nur so Kenntnisse über den Patienten und über den Verlauf der pflegerischen Versorgung. Dieses bedeutet ferner, dass über Dienstplan und Einsatzplanung sichergestellt werden muss, dass eine gewisse Kontinuität in der Präsenz der zuständigen Pflegekraft gegeben ist und dass diese Kontinuität während ihrer Abwesenheit durch geeignete Informationswege an nachfolgende Pflegekräfte sichergestellt wird.
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Pflegewissenschaft
Thema: Pflegewissenschaft I
Schule / Uni: Hamburger-Fern-Hochschule
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 13.08.2011