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Arbeitsschutzrecht
Frauen- und Mutterschutz
Frauen- und Mutterschutz
besonderer Schutz für Frauen aufgrund ihrer körperlichen Konstitution + Stellung in der Familie (z.B. keine Arbeit im Bergbau unter Tage)
werdende Mütter bzw. Mütter dürfen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
werdende und stillende Mütter dürfen keine
schwere körperliche Arbeit,
Mehrarbeit,
Akkordarbeit,
Fließbandarbeit,
Nachtarbeit
Sonntagsarbeit
leisten.
Mutter und Vater können zusammen insgesamt eine 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen.
werdende Mütter bzw. Mütter dürfen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
werdende und stillende Mütter dürfen keine
schwere körperliche Arbeit,
Mehrarbeit,
Akkordarbeit,
Fließbandarbeit,
Nachtarbeit
Sonntagsarbeit
leisten.
Mutter und Vater können zusammen insgesamt eine 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen.
Karteninfo:
Autor: zara
Oberthema: Berufsausbildung
Thema: BWL
Schule / Uni: Paul-Julius-Reuter Berufskolleg
Ort: Aachen
Veröffentlicht: 26.04.2010