CoboCards App FAQ & Wünsche Feedback
Sprache: Deutsch Sprache
Kostenlos registrieren  Login

Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!

Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
20
               Sachliche Zuständigkeit des Landgerichts
- alle Verbrechen bei denen weder d. AG noch d. OLG zuständig
  ist (§74 I1),d.h.insbes.höhere Strafe als 4 Jahre oder
  Unterbringung in psychatr. Krankenhaus oder Sicherheitsver-  
  wahrung zu erwarten ist.
- alle sonstigen Straftaten (insbes. Vergehen), wo höhere Strafe
  als 4 Jahre
- bei Vergehen u.Verbrechen,bei denen d. StA wegen d. besond.
  Schutzbedürftigkeit von Verletzten d. Straftat, oder d. besonderen
  Bedeutung des Falles Anklage beim LG erhebt. besondere
  Bedeutung:wenn sie sich aus tatsächl.oder rechtlichen Gründen
  aus der Masse der durchschnittl. Strafsachen nach oben heraus-
  hebt. (P) sog.,,Bewegliche Zuständigkeit'' der StA wird eine
  Wahlmöglichkeit eingeräumt bzgl. Spruchkörper. BVerfG sieht 
  hierin aber keinen Verstoß gegen gesetzl. Richter, da d. StA kein
  Ermessen zukomme, da sie bei Vorliegen d. Voraussetzungen
  verpflichtet ist beim höheren Gericht Anklage zu erheben.Zum
  anderen unterliegt sie d. richterl. Kontrolle gemäß § 209 StPO.
Neuer Kommentar
Karteninfo:
Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

Abbrechen
E-Mail

Passwort

Login    

Passwort vergessen?
Deutsch  English